1. Leistungsumfang
Offerte oder Auftragsbestätigung bestimmen den Umfang unserer Leistungen. Eine Offerte oder eine Auftragsbestätigung ist während 60 Tagen gültig.
2. Mehraufwand
Wir sind berechtigt, den durch nicht maschinenfreundliches Material oder nicht auftragskonforme Daten bedingten Mehraufwand dem Auftraggeber
weiterzuverrechnen.
3. Minderlieferungen
Bei Produktionsaufträgen müssen dem Schwierigkeitsgrad angemessene Auflagenzuschläge durch den Auftraggeber berücksichtigt werden. Für allfällige
Unterlieferungen können wir nicht verantwortlich gemacht werden.
4. Termine
Die Nichteinhaltung der Termine durch den Auftraggeber entlastet uns von den zugesicherten Produktions- und Ablieferterminen. Gleiches gilt,
wenn das angelieferte Material uns Verarbeitungsschwierigkeiten verursacht. Ein neuer Terminplan bedarf gegenseitiger Absprache.
5. Zahlungskonditionen
Die Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar. Verzugsfolgen treten ohne Mahnung am 31. Tag nach Rechnungsstellung ein. Der Verzugszins beträgt 1% pro Monat. In unseren Offerten oder Auftragsbestätigungen ist die MWST nicht berücksichtigt. Sie ist zusätzlich zahlbar. Gegenüber unseren Rechnungen ist jede Verrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen ausgeschlossen.
6. Versand
Der Versand der Materialien oder Datenträger erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
7. Mängelrügen
Der Auftraggeber muss unsere Lieferungen sofort prüfen. Beanstandungen, die später als 2 Wochen nach unserem Versand bei uns eintreffen, sind in jedem Falle verspätet.
8. Gewährleistung
Bei mangelhafter Lieferung besteht uns gegenüber weder ein Recht auf Wandelung oder Minderung, noch haben wir für Folgeschäden irgendwelcher
Art einzustehen. Der Auftraggeber ist einzig berechtigt, von uns eine Ersatzlieferung zu beanspruchen.
9. Lagerung
Materialteile dürfen maximal 10 Tage vor Auftragsbeginn bei uns angeliefert werden. Bei uns gelagerte Materialien sind gegen Elementarschäden versichert. Eine die Versicherungsleistung überschreitende Haftung bei Verlust oder Beschädigung der eingelagerten Materialien kann uns gegenüber nicht beansprucht werden.
10. Restmaterial
Restmaterialien werden nach der Auftragsabwicklung in Absprache mit dem Auftragsgeber auf seine Kosten vernichtet oder an ihn zurück geliefert.
11. Mailings
Für die Einhaltung der postalischen Bedingungen eines Mailings ist der Auftraggeber verantwortlich. Portokosten, welche nicht direkt dem Absender
belastet werden können, sind MWST-pflichtig.
12. Teilnichtigkeit
Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so behalten alle übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Der ungültige Teil dieser Bestimmungen ist entsprechend gesetzeskonform auszulegen.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St. Gallen.
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