Neue SIX-Vorgaben für QR-Rechnungen ab 21.11.2025
Ab diesem Datum sind nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp «S») im QR-Code zulässig.
SIX schreibt vor, dass ab dem 21. November 2025 ausschliesslich strukturierte Adressen verwendet werden dürfen. Der bisher erlaubte Adresstyp «K» (kombiniert) ist nicht mehr zugelassen. Diese Änderung betrifft sowohl den Rechnungssteller als auch den Zahlungspflichtigen.
Was bedeutet das konkret?
Die Adresse muss künftig in folgenden separaten Feldern im QR-Code hinterlegt werden:
- Strasse
- Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
Eine Kombination aus “Strasse Hausnummer” und “Postleitzahl Ort” ist nicht mehr zulässig.
Was ist zu tun?
- Transaktionsdruck: Prüfen Sie Ihre QR-Code-Generatoren und Ihre zugrundeliegenden Datenbanken und stellen Sie sicher, dass nur noch strukturierte Adressen verwendet werden.
- Mailings: Wenn Sie uns Adresslisten liefern, bitten wir – sofern möglich – um separate Spalten für Strasse, Hausnummer, PLZ und Ort. Alternativ können wir für Sie eine automatisierte Trennung der Daten programmieren, damit Sie uns Ihre Daten auch künftig in der gewohnten Form liefern können.
Weiterhin zulässig
Korrekter Adresstyp S (strukturiert) als Liste (Excel, CSV) und als XML:


Neu nicht mehr zulässig
Nicht mehr gültiger Adresstyp K (kombiniert) als Liste (Excel, CSV) und als XML:




Offizielle Information der SIX
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